Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel


Faire Regeln und Transparenz bilden die Grundlage einer erfolgreichen Partnerschaft. Es liegt uns sehr am Herzen, dass Du uns vertrauen kannst. Deshalb möchten wir von Anfang an offen mit unseren Regelungen umgehen. Unsere AGBs dienen eben nicht nur unserer, sondern natürlich auch Deiner Sicherheit. Du sollst wissen, dass Du bei uns in besten Händen bist. Wichtig ist, dass wir uns auf einander verlassen können.


Zu Deiner Information: JoinGenius ist eine eingetragene Marke der JoinGenius GmbH.


Hinweis zur gendergerechten Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf natürliche Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn zur besseren Verständlichkeit im Nachfolgenden das generische Maskulinum verwendet wird.

 


Teil 1 – Allgemeine Regeln

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Sofern Du (unser Vertragspartner, im Nachfolgenden „Klient” genannt) von uns, der JoinGenius GmbH, Hyazinthenstr. 11, 80935 München

 

- Newsletter/Mailings beziehst

 

- und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nimmst

 

- und/oder mit uns Beratungsverträge abschließt

 

- und/oder Seminare/ Veranstaltungen bei uns buchst

 

- und/oder sonstige Produkte materieller oder immaterieller Art bei uns erwirbst,

 

gelten ausschließlich diese AGB als vereinbart.

 

(2) Alle zwischen Dir und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen. Sofern abweichend hiervon eine individuelle Absprache mit Dir erfolgt, bedarf diese der ausdrücklichen schriftlichen Fixierung.

 

(3) Maßgeblich ist die jeweils mit Vertragsabschluss gültige Fassung unserer AGB.

 


§ 2 Vertragsgegenstand

 

(1) Wir bieten unseren Klienten eine Vielfalt von Produkten an, insbesondere die Teilnahme an Beratungsleistungen, Lehr- und Lern-Formaten (zum Beispiel in Form von Video- und Audioreihen sowie eines Workbooks), Gruppen-Treffen, Workshops, Vorträgen und Seminaren an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Umfang und Inhalt der jeweiligen Produkte gelten wie im Einzelvertrag vereinbart. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten. Die Produktlieferung erfolgt standardisiert (zum Beispiel bei Lehr- und Lern-Formaten) und/oder individualisiert (zum Beispiel im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen).

 

(2) Wir erbringen für unsere Klienten insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Kompetenzentwicklung sowie der individuellen Beratung. Unsere Dienste zielen darauf ab, die Aktivität, das Wohlbefinden und die Leistung des Klienten  zu fördern und zu verbessern. Auch wenn wir unseren Klienten von Herzen ihre persönliche Zielerreichung wünschen, wird ein diesbezüglicher Erfolg von uns nicht geschuldet. Erfahrungswerte zeigen, dass eine qualitativ hochwertige Zusammenarbeit die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung erhöht. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch nicht.

 

(3) Im Rahmen unserer Dienstleistungen verwenden wir Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Techniken, die teilweise, aber nicht ausschließlich, wissenschaftlich fundiert sind. Wir prüfen unsere Inhalte sorgfältig, bilden uns wissenschaftlich und praktisch regelmäßig weiter und tragen nach bestem Wissen und Gewissen Sorge für die Qualität unserer Inhalte. Auch bei sorgfältigster Auftragsausführung kann es nie ausgeschlossen werden, dass vereinzelt noch Optimierungen möglich sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass es verschiedene und gleichermaßen gerechtfertigte Alternativen (zum Beispiel der Beratungsinhalte und Gesprächsführungstechniken) gibt. Die Zugrundelegung einer bestimmten Alternative bleibt uns vorbehalten.

 

(4) Unsere Lehr- und Lern-Formate, zum Beispiel unser Workbook sowie unsere Video- und Audioreihen, beinhalten unter anderem Themen mit psychologischem Bezug (zum Beispiel in den Bereichen der Gedächtnis-, Motivations-, Persönlichkeits- und Biopsychologie. Die Psychologie als Wissenschaft vom menschlichen Erleben und Verhalten sowie die für den Zweck unserer Dienstleistung zu vermittelnden Inhalte sind ihrem Wesen nach relativ komplex. Wir bemühen uns sehr, dem Klienten die von uns als relevant erachteten Inhalte in einer möglichst einfachen und leicht verständlichen Form zu vermitteln. Eine entsprechend vereinfachte Darstellung komplexer Inhalte erachten wir mit Blick auf den erwünschten Lerneffekt unserer Klienten als sehr zuträglich, obgleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Komplexitätsreduktion regelmäßig zu Lasten der vollumfassenden sprachlichen und inhaltlichen Korrektheit geht. Dem Klienten ist bewusst, dass bei unseren Lehr- und Lern-Formaten sowie sonstigen Diensten nicht die lückenlose Abbildung eines ganzen Wissenschaftsfeldes, sondern vor allen Dingen der von uns sorgfältig ermessene Nutzen für den Klienten im Vordergrund steht. Der Mehrwert für unseren Klienten steht im Vordergrund, Formalitäten und wissenschaftliche Diskurse im fernen Hintergrund. Unser Klient durchläuft schließlich eine Ausbildung, die ihn für den Zugang zu juristischen Berufen qualifiziert, und eben nicht zu psychologischen.

 

(5) Falls nicht anders vereinbart, legen wir bei individuellen Beratungsgesprächen gemeinsam mit dem Klienten die Vorgehensweise der Zusammenarbeit fest. Damit kann beispielsweise auch gemeint sein, dass wir innerhalb eines Gesprächs Vorschläge machen, die der Klient dann annimmt. Dem Klienten steht es bei individuellen Beratungsgesprächen jederzeit frei, den Verlauf und die Schwerpunkte (innerhalb des bei uns zu erwartenden Kompetenzspektrums) der inhaltlichen Zusammenarbeit zu bestimmen. Dies hat er gegenüber uns deutlich zu machen.  Bei virtuellen und/oder stationären Gruppen-Treffen, standardisierten Lehr-/Lernformaten oder vergleichbaren Formaten wird dem Klienten nicht das Recht eingeräumt, über den Verlauf, die Inhalte oder die Schwerpunkte zu bestimmen. Das heißt jedoch nicht, dass wir uns nicht über Ideen, Anregungen und Impulse freuen würden.

 

(6) Unsere Dienstleistungen ersetzen weder einen ärztlichen Rat noch eine Psycho- oder Pharmakotherapie.

 

(7) In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Dienstvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 


§ 3 Vertragsschluss

 

(1) Die Präsentation oder Bewerbung unserer Dienste auf unseren Webseiten, Flyern oder Werbeanzeigen (zum Beispiel in Suchmaschinen oder Sozialen Netzwerken) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

 

(2) Der Klient hat einen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte in Textform zu erhalten. Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Klienten erfordert die Textform. Wir verzichten mit Bedacht auf mündliche und/oder fernmündliche Vertragsschlüsse. Wir wünschen uns nämlich, dass unser Klient seine Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit mit uns wohlüberlegt und aus einer inneren Überzeugung heraus trifft, anstatt diese Entscheidung spontan, zum Beispiel am Ende eines Telefon- oder Videogesprächs, treffen zu müssen.

 

(3) Den Zugang Deiner über unsere Webseite, den Videochat oder per Telefon abgegebenen Bestellungen und Aufträge werden wir unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dir unmittelbar Zugang zu Deiner Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zu passwortgeschützten Inhalten) gewährt wird.

 

(4) Sollte die Leistung der von Dir bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Dich darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 


§ 4 Mitwirkung des Klienten

 

(1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Wir betonen an dieser Stelle jedoch gerne, dass unsere Dienst- und Beratungsleistungen für den Klienten nur bei aktiver Mitwirkung sinnvoll sind. Dem Klienten ist bewusst, dass zum Beispiel Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung oder zur Entspannung nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn diese auch tatsächlich aktiv von dem Klienten durchgeführt werden. Hat der Klient bereits im Vorfeld nicht den Wunsch oder die Bereitschaft mitzuwirken, möchten wir an dieser Stelle freundlich die Überlegung aufzeigen, von einer gemeinsamen Zusammenarbeit mit uns abzusehen. 

 

(2) Werden zum Beispiel im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen Aufgaben oder sogenannte Hausaufgaben vereinbart, ist der Klient nicht zu deren Erledigung verpflichtet.

 


§ 5 Vertraulichkeit der Beratung und Schweigepflicht

 

(1) Im Rahmen unserer Dienstleistungen, insbesondere während individueller Beratungen, gelegentlich aber auch während virtueller Gruppen-Treffen, geben unsere Klienten unter Umständen persönliche Daten (zum Beispiel in Form von Auskünften über ihre eigenen Gedanken, Gefühle, Geschehnisse und Lebensumstände) preis. Über diese und weitere Daten unserer Klienten bewahren wir Stillschweigen. Unsere selbst auferlegte Schweigepflicht beginnt mit dem Erstkontakt. Sie bezieht sich auf alles, was die Beratung und die Person selbst betrifft (Tatsache der Beratung, Name und alle persönlichen Daten des Klienten, Beratungsverlauf sowie –maßnahmen und persönliche Lebensumstände des Klienten etc.). Weiterhin bezieht sie sich auf alle den Klienten betreffenden Unterlagen (Aufzeichnungen, Akten, schriftliche Äußerungen) wie auch auf jegliche mündlichen Äußerungen. Eine Schweigepflichtentbindung kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt werden.

 

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der uns bekannt gewordenen Informationen oder Daten verpflichtet sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

(3) Wir behalten uns das Recht vor, zum Beispiel im Rahmen von Erzählungen oder in digitalen oder Print-Veröffentlichungen in einer anonymisierten und hinreichend abgeänderten Form exemplarisch über Klienten-Fälle zu berichten. Wir werden hierbei niemals echte Namen oder sonstige Daten nennen, die für Dritte einen direkten Rückschluss auf die beschriebene Person ermöglichen könnte. Sinn und Zweck solcher Publikationen könnte es sein, mithilfe von Praxis-Beispielen und realistischen Klienten-Fällen andere Menschen auf grundlegende, gewöhnliche und außergewöhnliche Geschichten, Mechanismen, Probleme, Lösungen und Verfahren aufmerksam zu machen.

 


§ 6 Preise und Leistungserbringung

 

(1) Die Preise für unsere Leistungen richten sich insbesondere nach dem quantitativen und qualitativen Umfang des Auftrags und werden vor Auftragserteilung in Textform mitgeteilt.

 

(2) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(3) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Klienten festgelegten Zeitpunkten.

 

(4) Falls nicht anders vereinbart, ist der Klient mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

 


§ 7 Kündigung, Laufzeit, Vertragsrücktritt

 

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

 

(2) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte innerhalb der fest vereinbarten Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

 

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

 

(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(5) Tritt der Klient vom Vertrag zurück, ohne dass wir hierzu Anlass gegeben haben, sind die bis zum Eintreffen der Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und/oder Honorare durch den Klienten zu vergüten. Die Vergütung beträgt in diesem Fall mindestens fünfzig Prozent des ursprünglichen Leistungsbetrages, es sei denn, der Klient kann einen tatsächlich geringeren Aufwand nachweisen. Die Beweislast für den Zugang der Rücktrittserklärung bei uns trägt der Klient.

 


§ 8 Verzug

 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig oder wie vertraglich vereinbart bei uns eingegangen ist.

 

(2) Ist ein zu zahlender Betrag am vereinbarten Fälligkeitstag nicht bei uns eingegangen, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

(3) Ist der Klient im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, die Leistungen einzustellen. Mit Eingang einer rückständigen Zahlung wird die Leistungserbringung zeitnah fortgeführt.

 

 

§ 9 Erfüllung

 

(1) Die gemäß unseren Angeboten vereinbarten Dienstleistungen und Produkte werden wir mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter und Dienstleister zu bedienen.

 

(2) Dem Klienten ist bewusst, dass wir die Erbringung von Diensten, nicht jedoch die Herstellung eines Werkes schulden.

 

(3) Sind wir aus Gründen, die aus der Sphäre unseres Klienten hervorgehen (zum Beispiel Nichtwahrnehmung eines mit uns vereinbarten Termins oder Nichtinanspruchnahme gebuchter Inhalte), gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, bleibt unser Vergütungsanspruch hiervon unberührt.

 

(4) Sofern ein materielles Produkt bei uns erworben wird, gelten die rechtlichen Bestimmungen eines Kaufvertrags.

 

(5) Mängelansprüche des Klienten setzen voraus, dass die von uns erbrachte Leistung rechtzeitig nach Erhalt geprüft und offensichtliche Mängel zeitnah nach Prüfung und versteckte Mängel zeitnah nach deren Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels in Textform gegenüber uns gerügt werden. Für Nichtkaufleute gelten die Fristen gemäß BGB, für Kaufleute gemäß HGB.

 

(6) Mängelansprüche bestehen nicht, solange der Mangel unerheblich ist, auch insgesamt im Falle mehrerer Mängel, sofern diese in der Summe unerheblich sind. Grundsätzlich unerheblich sind bestimmte Anforderungen, die von den Klienten lediglich aus alternativer Sichtweise (wie zum Beispiel die Wahl bestimmter Lehr-/Lernmethoden und -inhalte oder die Annahme bestimmter Wertvorstellungen) beanstandet werden. Sofern ein unsererseits zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, die nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen kann. Bevor der Klient weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme u.a.) geltend machen kann, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

 

 

§ 10 Nutzungsrechte

 

(1) Wir haben an allen Medien wie Bilder, Videos, Audios, Texte etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. im Internet oder auf Printmedien jeder Art), ausschließliche Urheberverwertungsrechte, sofern diese nicht anderweitig gekennzeichnet sind oder Dritte diese Rechte daran haben. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht gestattet.

 

(2) Der Klient erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns auf den jeweiligen Plattformen hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

 

(3) Dem Klienten ist es insbesondere nicht erlaubt: Kopieren, Weitergeben, Aufnehmen, Veröffentlichen, Rippen, Vermieten und Verleihen jeglicher von uns bereitgestellter Medien oder Inhalte sowie das Passwort für unsere geschützten Seiten weiterzugeben.

 

 

§ 11 Zahlungsbedingungen, Rechnung

 

(1) Die Bezahlung unserer Produkte erfolgt im Regelfall im Voraus. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungserhalt in voller Höhe fällig, es sei denn, es ist individuell eine andere Vereinbarung getroffen worden.

 

(2) Im Regelfall arbeiten wir auf Basis einer Rechnung, die dem Klienten in Text- oder Schriftform zugeht. Wir behalten uns vor, Inhalte erst dann zugänglich zu machen, materielle Produkte erst dann zu verschicken oder Beratungen erst dann durchzuführen, wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist.

 

 

§ 12 Haftung

 

(1) Wir, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

(2) Wir und die Genannten haften weder für direkte, indirekte oder zufällige Schäden noch für Folgeschäden sowie Schäden aus entgangenem Gewinn oder Datenverlust, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung unserer Dienste und Produkte ergeben.

 

 

§ 13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

 

(1) Das Thema Datenschutz hat bei uns oberste Priorität. Dass wir den Schutz personenbezogener Daten ernst nehmen, verdeutlichen wir in unserer Datenschutzerklärung.

 


§ 14 Anwendbares Recht

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne dessen Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

 

(2) Gerichtsstand ist München, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

 


Teil II – Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Programmen, Workshops, Seminaren, Trainings, Vorträgen und sonstigen virtuellen und stationären Treffen

 

§ 1 Respektvoller Umgang

 

(1) Der Klient hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit uns stets respektvoll mit anderen Programm-Teilnehmern und Klienten sowie mit unseren Mitarbeitern umzugehen. Bei uns soll sich jede Person bedingungslos akzeptiert und wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür, dass sich sowohl unsere Klienten als auch unsere Mitarbeiter bestmöglich entwickeln und infolgedessen exzellente Arbeit leisten können, ist ein respektvolles Miteinander. Deshalb können wir respektlose Übertretungen wie zum Beispiel Drohungen, Beleidigungen oder diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren.

 

(2) Schuldhaften Zuwiderhandlungen begegnen wir zunächst mit einer einmaligen Vorwarnung. Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 sind wir berechtigt, den Klienten von der Teilnahme an unseren Programmen, virtuellen und stationären Treffen, Workshops, Seminaren und Vorträgen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

 

 

§ 2 Unzulässiges Login-Daten- und Account-Sharing

 

(1) Der Klient ist nicht berechtigt, die von uns erhaltenen Login-Daten zu unseren Kommunikationsplattformen und Programminhalten an Dritte weiterzugeben. Eine solche Weitergabe ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.

 

(2) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 sind wir berechtigt, den Account der Klienten zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

 

(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.

 

 

§ 3 Verbot der Weitergabe von persönlichen Informationen

 

(1) Im Rahmen unserer virtuellen Gruppentreffen, Workshops und Seminare geben andere Teilnehmer und Klienten unter Umständen persönliche Daten (zum Beispiel in Form von Auskünften über ihre eigenen Gedanken, Gefühle, Geschehnisse und Umstände) preis. Eine Verbreitung dieser Daten an Dritte ist untersagt, es ist stets ein Stillschweigen gegenüber Externen zu bewahren.

 

(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Klienten sind wir berechtigt, den Klienten von der Teilnahme an unseren Programminhalten auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Klienten uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

 

 

 § 4 Verbot der Störung von Veranstaltungs-, Seminar- und Programmabläufen

 

(1) Dem Klienten ist es untersagt, unsere Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Treffen und unsere Programmabläufe durch Handlungen zu stören, die eine Beeinträchtigung des Erlebnisses anderer Teilnehmer oder unserer organisatorischen Abläufe bewirkt.

 

(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Klienten sind wir berechtigt, den Klienten von der Teilnahme an unseren Programminhalten auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.